Der Verbände:

Bund der freien Waldorfschulen in Österreich

Kuratorium für künstlerische und heilende Pädagogik

Netzwerk Freie Schulen- Bundesdachverband für selbstbestimmtes Lernen

Österreichische Montessori- Gesellschaft

Verband österreichischer Privatschulen mit wissenschaftlicher Begleitung

Unsere freien Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht mit eigenem Organisationsstatut werden von Eltern oder gemeinnützigen, nicht konfessionellen Trägern organisiert und erhalten. Mit dem Erhalt des Öffentlichkeitsrechts haben unsere Schulen zwar keine Schulartbezeichnung (VS, HS, NMS, KMS, AHS,…), aber es wird den Initiativen die Eignung zur Erfüllung der Schulpflicht ausgesprochen. Da unsere Schulen keine gesetzlich geregelte Schulartbezeichnung haben und nicht unter §40 SchOG fallen, müssen unsere SchülerInnen beim Übertritt in weiterführende Schulen Aufnahmeprüfungen machen.

Förderungen durch das BMB wurden von € 1000,- pro Kind pro Jahr im Jahr 2010 in den letzten Jahren um 30% gekürzt auf rd. € 695,-/Kind/Jahr für das SJ 2018/19, damit wird durch Ist-Lohnerhöhungen und Indexanpassungen laufend die finanzielle Belastung der Eltern erhöht.

Grundlagen der Schulen in freier Trägerschaft sind die Autonomie bezüglich

  • der Organisationsform (auf Basis des vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung genehmigten Organisationsstatuts)
  • des Lehrplans (wie im Organisationsstatut genehmigt)
  • des pädagogischen Personals (wie im Organisationsstatut festgelegt)

Unser Anliegen: Schulen in freier Trägerschaft sollen als gleichwertiger Bestandteil desösterreichischen Bildungswesens in allen Bereichen gleichberechtigt werden. Bis jetzt fehlt dafür einerechtlich abgesicherte, finanzielle Existenzsicherung auf der Basis eines vertraglich gesicherten Kostenersatzes für das pädagogische Personal.

Wir streben an, dass jedes Kind bzw. dessen Eltern die Chance auf freie Wahl der Bildung haben soll.

Antwort von Partei JETZT:

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich erlaube mir, Ihnen den Link zu unserem Wertekanon zu mailen:

https://partei.jetzt/partei/jetzt-wertekanon/

Mit besten Grüßen,

Partei JETZT – Liste Pilz

partei@partei.jetzt – www.partei.jetzt – Facebook https://partei.jetzt/

Um unseren Mitgliedern und Interessierten einen Überblick über Ihre Positionen zu unseren Bildungsthemen zu geben, ersuchen wir Sie um Antworten auf unsere Fragen bis 4.September 2019. Wir werden die Antworten über unsere Kanäle veröffentlichen. 

1 – Sieht Ihre Partei/Bewegung Schulen in Freier Trägerschaft mit eigenen, vom BMBWF genehmigten Organisationsstatuten und pädagogischen Konzepten als gleichwertigen Bestandteil der österreichischen Bildungslandschaft?

NEOS: Freie Schulen sind für uns der Innovationsmotor des Schulsystems. Wir trachten danach, diesen Sektor zu stärken und mehr Anerkennung zu erreichen. 

FPÖ: ja

ÖVP: Schulen in freier Trägerschaft stellen aus unserer Sicht eine wertvolle Ergänzung des öffentlichen Schulwesens dar, um die Vielfältigkeit des Schulsystems sicherzustellen. Wir anerkennen die Leistungen, die in diesen Schulen von besonders engagierten Lehrerinnen und Lehrern sowie Eltern gebracht werden. 

GRÜNE: Schulen in freier Trägerschaft stellen eine wichtige Ergänzung der österreichischen Bildungslandschaft dar. Sie sind Triebfedern und Labors pädagogischer Erneuerung und bieten Alternativen zum öffentlichen Schulangebot, wo dieses nicht allen Bedürfnissen gerecht werden kann.

Jedes Kind soll in Österreich alle Chancen haben. Hierfür braucht es ein Recht auf die beste Bildung, unabhängig vom finanziellen Hintergrund der SchülerInnen. Privatschulen erhalten das Öffentlichkeitsrecht, wenn sie die gesetzlichen Auflagen und Qualitätskriterien erfüllen und sie somit ein gleichwertiges Bildungsangebot bieten. Die Wahl einer bestimmten Schule obliegt dem / der Erziehungsberechtigten im Rahmen der Aufnahmeregelungen und Sprengelbestimmungen.

Privatschulen, deren Lehrpersonal von der öffentlichen Hand finanziert werden, sollen in Zukunft verpflichtet werden, mindestens 30 Prozent an Kindern aus sozioökonomisch benachteiligten Familien aufzunehmen. Diesen SchülerInnen muss ein kostenloser Besuch dieser Schulen ermöglicht werden.

2 – Wie interpretieren Sie und Ihre Partei/Bewegung das „ freie Recht auf Bildung“? 

NEOS: Bildung ist Aufgabe der öffentlichen Hand. Politik muss dafür sorgen, dass es ein breites und qualitätsvolles Bildungsangebot gibt unter dem Motto: “Freie Schulwahl, ohne Schulgeld“

FPÖ: Für die FPÖ ist wie in allen Politikfeldern, auch bei der Bildung die Wahlfreiheit Grundlage. Das heißt im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ist die Bildungsinstitution frei wählbar.

ÖVP: Wir bekennen uns zum uneingeschränkten Recht auf Bildung. Wir setzen uns für eine vielfältige Bildungslandschaft in Österreich ein, die von öffentlichen und privaten Einrichtungen gestaltet wird. Sie soll der Vielfalt der Menschen und ihren Begabungen und Interessen, aber auch der Vielfalt der Anforderungen entsprechen, die heute an Bildung gestellt werden. 

Der Staat hat für wertebezogene Bildungsziele, für gesetzliche Rahmenbedingungen der Bildungsreinrichtungen, für finanzielle Mittel und für professionell ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer zu sorgen. Die Einhaltung von pädagogischen Qualitätsstandards ist ebenfalls von zentraler Bedeutung und muss vom öffentlichen Schulqualitätsmanagement uneingeschränkt kontrolliert werden können. 

GRÜNE: Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe. Diese Rechte müssen gewahrt sein und im Mittelpunkt jedes Bildungs- und Schulangebotes stehen. Das Recht auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe bildet somit den Rahmen, innerhalb dessen unterschiedliche Schulformen und pädagogische Konzepte einander ergänzend und gegenseitig befruchtend bestehen können. Eltern sollten die Möglichkeit haben, innerhalb dieses Rahmens geeignete Bildungsangebote für ihre Kinder in Anspruch nehmen zu können.

Jedes Kind soll in Österreich alle Chancen haben. Hierfür braucht es ein Recht auf die beste Bildung, unabhängig vom finanziellen Hintergrund der SchülerInnen. Privatschulen erhalten das Öffentlichkeitsrecht, wenn sie die gesetzlichen Auflagen und Qualitätskriterien erfüllen und sie somit ein gleichwertiges Bildungsangebot bieten. Die Wahl einer bestimmten Schule obliegt dem / der Erziehungsberechtigten im Rahmen der Aufnahmeregelungen und Sprengelbestimmungen.

Privatschulen, deren Lehrpersonal von der öffentlichen Hand finanziert werden, sollen in Zukunft verpflichtet werden, mindestens 30 Prozent an Kindern aus sozioökonomisch benachteiligten Familien aufzunehmen. Diesen SchülerInnen muss ein kostenloser Besuch dieser Schulen ermöglicht werden.

3 – Manche Initiativen in freier Trägerschaft bieten bereits eine durchlässige Bildungszeit für Kinder von 3 bis 18 Jahren an. Sehen Sie auch für Kinder von 3-6 Jahren das „Recht auf freie Bildung“ gültig?

NEOS: Ja

FPÖ: ja

ÖVP: Wir sind für den Kindergarten als erste, wichtige Bildungseinrichtung. Initiativen, die den Übergang vom Kindergarten in die Schule erleichtern, begrüßen wir. Mit dem (verpflichtenden) Gratiskindergartenjahr vor Beginn der Schulpflicht wurde bereits ein wichtiger Schritt für die Aufwertung des Kindergartens als Bildungseinrichtung gesetzt. Im Rahmen der neuen Bund-Länder-Vereinbarung, die noch in der letzten Bundesregierung unter Sebastian Kurz ausgehandelt wurde, haben wir darüber hinaus bundesweit einheitliche Bildungspläne für Kindergärten umsetzen können. Dies folgt unserem grundsätzlichen Leitmotiv „Lieber früher investieren, statt später teuer reparieren“. Unser Ziel ist eine Bildungspflicht, in der nicht mehr nur die Anzahl der Schuljahre, sondern das Erreichen der Bildungsstandards als Kriterium entscheidend ist.

GRÜNE: Vorschulische Bildung ist eine wichtige Säule des Bildungssystems und trägt entscheidend zur Entwicklung der Kinder bei. Auch hier gilt, dass im Zentrum das Recht auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe steht.

Bildung beginnt im Kindergarten. Allerdings ist derzeit die verfassungsgesetzliche Zuständigkeit bei den Ländern (und damit auch bei den Gemeinden bzw. anderen Trägern) angesiedelt. Wir möchten daher im Schulterschluss mit den Ländern einen Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem 1. Lebensjahr verwirklichen. Da Bildung bei den Kleinsten beginnt, braucht es endlich österreichweite Standards für die Kindergärten mit bestens qualifizierten PädagogInnen sowie klar vorgegebene pädagogische und organisatorische Standards (einheitlicher Qualitätsrahmen).

4 – Mit dem Erhalt des Öffentlichkeitsrechts haben unsere Schulen zwar keine Schulartbezeichnung (VS, HS, NMS, KMS, AHS,…), aber es wird den Schulen die Eignung zur Erfüllung der Schulpflicht ausgesprochen. Da unsere Schulen keine gesetzlich geregelte Schulartbezeichnung haben und somit nicht unter §40 SchOG fallen, müssen unsere SchülerInnen beim Übertritt in weiterführende Schulen Aufnahmeprüfungen, teils in ALLEN Fächern, machen laut Rundschreiben 16/2018 (https://bildung.bmbwf.gv.at/ministerium/rs/2018_16.pdf?6ht5de )

Dies erschwert den Übertritt erheblich und wird als Ungleichbehandlung empfunden. Welche Maßnahmen werden Sie setzen um hier eine Gleichwertigkeit zu erreichen?

NEOS: Wir fordern in diesem Zusammenhang die Einführung einer Mittleren Reife. Aufgabe der Politik ist es, ein Ziel und einen Rahmen vorzugeben. Wie diese Ziele erreicht werden, kann und soll auf vielen unterschiedlichen Wegen passieren.

FPÖ: Schulen mit Öffentlichkeitsrecht haben auch die Möglichkeit der Schulartbezeichnung. Inwiefern anderweitig ein gleichwertiger Bildungsstand festgestellt werden kann, sollte Teil der von der letzten Regierung begonnen Initiative, der möglichst objektiven Feststellung des Bildungsstands, sein.

ÖVP – zu 4 und 5: Das zitierte Rundschreiben stammt vom 12. Juni 2018 und legt je nach Klasse und Schulart die erforderlichen Prüfungen fest. Wir sind gerne bereit, Erkenntnisse aus der Praxis mit dem Bildungsressort zu diskutieren. Wir wollen die Durchlässigkeit des Bildungswesens ebenso sicherstellen wie die genaue Einhaltung von pädagogischen Qualitätsstandards. Diese beiden Prinzipien müssen Hand in Hand gehen.

GRÜNE: Die Grünen setzen sich für eine gemeinsame Schule der 10- bis 14-Jährigen ein. Ziel ist es, Bildungshürden möglichst abzubauen und den Zugang zu Bildung für alle Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten.

Die Bildungsstandards und kompetenzorientiert formulierten Lehrpläne bieten eine geeignete Grundlage, um festzustellen ob die Lernziele jeweils erreicht worden sind. Diese Instrumente bieten auch eine Orientierung, um abzuschätzen welche Lernziele angestrebt und erreicht werden können. Auch Schulen in freier Trägerschaft mit Öffentlichkeitsrecht müssen die Lehrplananforderungen der Pflichtschulen erfüllen. Die Grünen setzen sich daher für einen diskriminierungsfreien Übertritt ein. Lediglich für die auch in der Pflichtschule leistungsdifferenzierten Fächer können Einstufungsprüfungen vorgesehen werden.

Zusätzlich sollen an den Schnittstellen Übergangsklassen eingerichtet werden, die QuereinsteigerInnen und SchülerInnen beim Schulwechsel die Möglichkeit bieten, die geforderten Lernziele zu erreichen. Diese haben sich bereits vielfach bewährt und sind besser geeignet zu motivieren und die Lernleistung zu steigern, als Aufnahmeprüfung, Nachhilfe und Klassenwiederholungen.

Wenn SchülerInnen aus Statutschulen in Schulen mit gesetzlich geregelten Schulformen übertreten, muss gewährleistet sein, dass sie in den wesentlichen Bereichen das Wissen und die Kompetenzen erworben haben, die sie befähigen, die jeweilige (weiterführende) Schule zu besuchen. Überwiegend erfolgt dies in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch, wobei in bestimmten Schulstufen die Kompetenzlage auch durch entsprechende Mitarbeit im Unterricht gezeigt werden kann

5 – Aufnahmeprüfungen finden in der letzten Schulwoche statt. Das bedeutet für unsere SchülerInnen, dass bei nicht Bestehen eines Faches keine Aufnahme stattfindet. Und selbst wenn die Prüfungen geschafft werden ist selten noch ein Schulplatz frei. Eine andere Schule in der Ferienzeit zu finden, die noch aufnehmen kann und den Begabungen der SchülerInnen entsprechen, ist in der Regel unmöglich. Welche Schritte wollen Sie umsetzen, damit hier eine faire, für die Kinder tragbare und zeitgerechte Lösung gefunden wird, ohne unsere reformpädagogischen Konzepte zu beeinträchtigen? 

NEOS: Hier braucht es pragmatische Zugänge. Zu oft leiden die Betroffenen gerade im Bildungsbereich unter Kompetenzzersplitterung, unklaren Zuständigkeiten und aufgeblähter Bürokratie. 

FPÖ: Siehe Frage 4

ÖVP: siehe Frage 4

GRÜNE: Die Lehrpläne der Schulen in freier Trägerschaft mit Öffentlichkeitsrecht sind genehmigt und geeignet, um die Pflichtschule zu erfüllen. Diese Gleichwertigkeit muss auch beim Schulwechsel anerkannt werden, sodass SchülerInnen ohne diskriminierende Aufnahmeprüfungen in andere Schulformen wechseln können. Allfällige Einstufungsprüfungen sollten bereits im Zuge der Anmeldung im Jänner/Februar stattfinden, damit gegebenenfalls noch ausreichend Zeit bleibt um die geforderten Lernziele für den Übertritt zu erreichen oder eine andere Schule zu finden.

Wir Grüne setzen uns für eine gemeinsame Schule der 10- bis 14-Jährigen ein, welche die Schnittstellenproblematik generell entschärfen würde. Dazu kommt ein Mangel an Schulplätzen v.a. an höheren Schulen, der nur durch massiven Ausbau des Angebots behoben werden könnte.

In vielen Fällen lässt sich die Frage der Aufnahme nach bestandener Aufnahmeprüfung im Vorfeld zwischen Eltern und Schule lösen. Trotzdem sollten die bestehenden Regelungen nochmals geprüft werden, um allfällige negative Auswirkungen für die SchülerInnen zu vermeiden.

6 – Was wollen Sie wie verändern, damit Eltern, die durch Steuern das öffentliche Bildungssystem finanzieren und gleichzeitig für ihre Kinder Schulgeld für den Besuch einer Schule in freier Trägerschaft bezahlen, also mit hohem Aufwand in die Bildung ihrer Kinder investierengleich mit welchem Einkommen, das Recht auf freie Schulwahl für ihre Kinder ermöglicht wird?

NEOS: Wir stehen für echte finanzielle Autonomie. Sie bringt die „freie Schulwahl ohne Schulgeld“. Schulen erhalten die gleiche Finanzierung und verpflichtete sich zur Gemeinnützigkeit. Jeder Schulstandort bekommt sein eigenes Budget. Die Umsetzung erfolgt über eine Pro-Kopf-Finanzierung. Die Zusammensetzung der Schüler_innenpopulation und der Standort der Schule sollen in die Finanzierung einfließen.

FPÖ: Wie bereits im letzten Regierungsprogramm verankert, soll es für Schulen in freier
Trägerschaft eine transparente und objektive öffentliche Förderung geben.

ÖVP: Wir haben Verständnis dafür, dass die Privatschulen zu einer Planungssicherheit kommen wollen. Das kann aber nicht über einen gesetzlichen Anspruch erfolgen, denn es soll nicht zu der Situation kommen, dass viele kleine unüberschaubare Schulgründungen stattfinden. 

GRÜNE: Schulen in freier Trägerschaft, welche das Öffentlichkeitsrecht haben und die Lehrpläne der jeweiligen Schulstufe erfüllen, sollten gleichwertig wie konfessionelle Privatschulen behandelt und im selben Ausmaß öffentlich finanziert werden. Das bedeutet, dass das pädagogische Personal im selben Ausmaß wie bei konfessionellen Trägern finanziert würde. Damit müssen auch die finanziellen Hürden für Eltern fallen, die ihre Kinder in eine solche Schule schicken möchten.

Die Wahl eines konkreten Schulstandortes ist im Pflichtschulbereich nur unter den Bestimmungen der jeweils in den Landesausführungsgesetzen geregelten Schulsprengel möglich. Bei Bundesschulen bestehen keine Schulsprengel.

Die Wahl einer Privatschule liegt in der Entscheidung der Erziehungsberechtigten. Da die privaten Schulträger gesetzlich ermächtigt sind, für den Schulbetrieb (außer für das pädagogische Personal) Beiträge von den Eltern einzuheben, ist dies immer auch mit Kosten verbunden.

Um SchülerInnen aus einkommensschwächeren Familien ebenfalls diese Wahl zu ermöglichen, ist für uns außerdem vorstellbar, dass Privatschulen, deren Lehrpersonal von der öffentlichen Hand finanziert wird, in Zukunft verpflichtet werden, einen gewissen Prozentsatz an Kindern aus sozioökonomisch benachteiligten Familien aufzunehmen. Diesen muss ein kostenloser Schulbesuch ermöglicht werden.

7 – Wird Ihre Partei/Bewegung dafür eintreten, dass Schulen in freier Trägerschaft unter Beibehaltung der Autonomie von Organisation und Lehrpersonal vom Staat aus regulären Mitteln des Bildungsbudgets gleichwertig finanziert werden? In welcher Höhe stellen Sie sich eine faire, nachhaltige Finanzierung vor?

NEOS: Ja, das Lehrpersonal sollte jedenfalls aus Bundesmittel finanziert werden. Langfristig stehen wir für eine Umstellung auf eine subjektorientierte Finanzierung -> s.o.

FPÖ: Siehe Frage 6

ÖVP: Schulen in freier Trägerschaft werden im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten und unter Vereinbarung von Förderkriterien seitens des Bildungsministeriums gefördert. Über viele Jahre hinweg konnte der Förderbeitrag, der für die freien Schulen vorgesehen ist, sichergestellt werden.

GRÜNE: Ja, die Finanzierung des pädagogischen Personals unter Beibehaltung der Autonomie und Berücksichtigung des pädagogischen Schwerpunkts ähnlich den konfessionellen Schulen ist das Ziel.

Zu 7-9: Wir sehen die ausreichende Finanzierung des öffentlichen Schulwesens als wichtigste Aufgabe, wiewohl wir die Innovationskraft, die von den freien Schulen ausgeht, als Bereicherung für die österreichische Bildungslandschaft anerkennen. Daher ist es uns auch wichtig, dass es Fördermaßnahmen für freie Schulen gibt. Dies betrifft etwa die Mittel für den Ausbau der Ganztagsschulen.

Bei abgesicherter, ausreichender Finanzierung der öffentlichen Schulen – und nur dann – kann eine Übernahme der Kosten für das pädagogische Personal der Schulen in freier Trägerschaft geprüft werden. Für uns vorstellbar ist, dass diese einen gewissen Prozentsatz an Kindern aus sozioökonomisch benachteiligten Familien kostenfrei aufnehmen sollen. Auch weiterhin ist die Finanzierung an die Erfüllung gewisser Voraussetzungen gebunden (Öffentlichkeitsrecht, Mitgliedschaft im Dachverband, Gemeinnützigkeit der Schule, jährliches Schulgeld nicht höher als OECD-Durchschnitt, Verfolgung alternativpädagogischer Modelle, Einsatz von SQA, transparente Finanzgebarung und Sicherung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Dachverbandes).

– Seit fast schon Jahrzehnten verhandelt EFFE eine vertragliche, nachhaltige Lösung zur Finanzierung von Schulen freier Trägerschaft- ein Vertragsentwurf liegt im Ministerium vor. Wie stehen Sie zu einer vertraglichen Lösung? Wie soll Ihrer Ansicht nach eine Absicherung der Finanzierung des pädagogischen Personals gelöst werden unter Beibehaltung der Autonomie bezüglich derOrganisationsform, des pädagogischen Konzeptes, des Lehrplans und des pädagogischen Personals?

NEOS: Siehe dazu Frage 6. Wir unterstützen zudem die Forderungen der Initiative „Freie Schulwahl 2.0.“

FPÖ: Siehe Frage 6

ÖVP: Die Finanzierung von Bildungseinrichtungen ist von der Einhaltung vorgegebener pädagogischer Qualitätsstandards abhängig. Das ist das zentrale Kriterium für die Verwendung von Steuermitteln im Bereich der Bildung. Ob dazu eine vertragliche Lösung erforderlich ist, wäre zu diskutieren. Der Volkspartei ist jedenfalls wichtig, dass alle Schülerinnen und Schüler gemäß ihren Fähigkeiten und Interessen in Schulen unterrichtet und auch gefördert werden.

GRÜNE: Eine vertragliche Lösung ist nur als Übergangslösung sinnvoll. Wichtig wäre die Finanzierung des pädagogischen Personals von Schulen in freier Trägerschaft mit Öffentlichkeitsrecht wie bei konfessionellen Schulen.

Zu 7-9: Wir sehen die ausreichende Finanzierung des öffentlichen Schulwesens als wichtigste Aufgabe, wiewohl wir die Innovationskraft, die von den freien Schulen ausgeht, als Bereicherung für die österreichische Bildungslandschaft anerkennen. Daher ist es uns auch wichtig, dass es Fördermaßnahmen für freie Schulen gibt. Dies betrifft etwa die Mittel für den Ausbau der Ganztagsschulen.

Bei abgesicherter, ausreichender Finanzierung der öffentlichen Schulen – und nur dann – kann eine Übernahme der Kosten für das pädagogische Personal der Schulen in freier Trägerschaft geprüft werden. Für uns vorstellbar ist, dass diese einen gewissen Prozentsatz an Kindern aus sozioökonomisch benachteiligten Familien kostenfrei aufnehmen sollen. Auch weiterhin ist die Finanzierung an die Erfüllung gewisser Voraussetzungen gebunden (Öffentlichkeitsrecht, Mitgliedschaft im Dachverband, Gemeinnützigkeit der Schule, jährliches Schulgeld nicht höher als OECD-Durchschnitt, Verfolgung alternativpädagogischer Modelle, Einsatz von SQA, transparente Finanzgebarung und Sicherung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Dachverbandes).

9 – Wie wollen Sie Ihre Lösungsvorschläge in der kommenden Legislaturperiode umsetzen?

NEOS: Durch harte Verhandlungen

FPÖ: Sofern die Wähler der FPÖ ein entsprechendes Vertrauen schenken und dadurch wieder eine Regierungsbeteiligung ermöglicht wird, werden wir so wie in der letzten Periode uns für die Interessen der Schulen in freier Trägerschaft einsetzen. So war es die FPÖ die auf eine Reparatur des Bildungsinvestitionsgesetzes – bei dem mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und GRÜNE die Förderung für diese Schulen gekippt wurde – gedrängt hat.

ÖVP: siehe Frage 8

GRÜNE: Indem wir Grüne wieder im Parlament vertreten sind und uns so auch auf Bundeseben wieder aktiv für die Rechte der Kinder und Jugendlichen auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe einsetzen können.

Zu 7-9: Wir sehen die ausreichende Finanzierung des öffentlichen Schulwesens als wichtigste Aufgabe, wiewohl wir die Innovationskraft, die von den freien Schulen ausgeht, als Bereicherung für die österreichische Bildungslandschaft anerkennen. Daher ist es uns auch wichtig, dass es Fördermaßnahmen für freie Schulen gibt. Dies betrifft etwa die Mittel für den Ausbau der Ganztagsschulen.

Bei abgesicherter, ausreichender Finanzierung der öffentlichen Schulen – und nur dann – kann eine Übernahme der Kosten für das pädagogische Personal der Schulen in freier Trägerschaft geprüft werden. Für uns vorstellbar ist, dass diese einen gewissen Prozentsatz an Kindern aus sozioökonomisch benachteiligten Familien kostenfrei aufnehmen sollen. Auch weiterhin ist die Finanzierung an die Erfüllung gewisser Voraussetzungen gebunden (Öffentlichkeitsrecht, Mitgliedschaft im Dachverband, Gemeinnützigkeit der Schule, jährliches Schulgeld nicht höher als OECD-Durchschnitt, Verfolgung alternativpädagogischer Modelle, Einsatz von SQA, transparente Finanzgebarung und Sicherung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Dachverbandes).