Unsere Ziele

Freiheit im Bildungswesen 

In vielen Aufgabenfeldern ist es heute selbstverständlich, dass zivilgesellschaftliche Organisationen bzw. Non-Profit-Organisationen Verantwortung übernehmen und – oft in Kooperation mit dem Staat – einen wesentlichen Beitrag leisten.

Auch im Bildungswesen ist die Zeit dafür reif, dass der Staat den rechtlichen und finanziellen Freiraum für gemeinnützige zivilgesellschaftliche Initiativen schafft. So können mündige BürgerInnen eigenständig aus sozialem Verantwortungsbewusstsein tätig werden, die Vielfalt an Bildungsangeboten erweitern und die pädagogische Qualität in der Praxis vor Ort verbessern.

Erneuerungsimpulse erwachsen aus einem Wettbewerb unterschiedlicher Konzepte. EFFE – Österreich fördert daher den Erfahrungsaustausch zwischen verschiedenen reformpädagogischen Ansätzen, die in den Schulen seiner Verbände umgesetzt und weiterentwickelt werden. Allen gemeinsam ist, dass der heranwachsende Mensch im Mittelpunkt steht sowie die Förderung und Forderung seiner Entwicklung zu einem verantwortungsvollen und selbstbewussten Erwachsenen das Ziel ist. Wir suchen ebenso die Zusammenarbeit mit anderen Erneuerungsinitiativen in zivilgesellschaftlichen und staatlichen Bildungsinstitutionen.

Wir treten für das Recht auf Bildung, Bildungsfreiheit und Vielfalt im Bildungswesen ein. Denn für ein demokratisches, freies und vielfältiges Bildungswesen brauchen wir

  • Freiheit, damit sich die Persönlichkeit eines jeden entfalten kann
  • ein unbegrenztes Recht auf Bildung, das niemanden ausschließt
  • individuelle Förderung
  • Chancengerechtigkeit durch Chancenvielfalt
  • Bildungseinrichtungen als Lebens- und Lernort
  • pädagogische Qualitätsentwicklung auf der Basis von Autonomie und Vielfalt
  • LehrerInnenbildung als Persönlichkeitsbildung
  • Gleichbehandlung und Gleichberechtigung aller Bildungseinrichtungen

„Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung.“ Das ist als grundlegendes Menschenrecht in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgehalten.

Damit das zeitgemäß realisiert werden kann, muss eine tolerante und demokratische Gesellschaft die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für ein freies und vielfältiges Bildungswesen schaffen, um die Freiheit zur Gründung von Lehranstalten unter Achtung der demokratischen Grundsätze sowie das Recht der Eltern, die Erziehung und den Unterricht ihrer Kinder entsprechend ihren eigenen religiösen, weltanschaulichen und erzieherischen Überzeugungen sicherzustellen“.  (Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Artikel 14)