Bildung und Freiheit bedingen einander. Sie sind unverbrüchliche Menschenrechte.
EFFE – Österreich fordert daher faire und gerechte Bedingungen für ein freies, demokratisches und vielfältiges Bildungswesen in Österreich und Chancengerechtigkeit für alle Schulen unabhängig von ihrer Trägerschaft.
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Recht auf Bildung
Jeder heranwachsende Mensch hat das „Recht auf Bildung“ im Sinne der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.
Sein unverletzliches Recht auf den Schutz seiner Menschenwürde darf nicht von Herkunft und sozialem Status abhängig sein. Die Menschen brauchen ein entsprechendes soziales und kulturelles Umfeld, um ihr individuelles Entwicklungspotential entfalten zu können. Die Entwicklung innerer Freiheit und Verantwortlichkeit bedarf der äußeren Freiheit als Rahmenbedingung.
EFFE – Österreich fordert daher
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- Persönlichkeitsentwicklung durch vielfältige Bildungsangebote, die intellektuelles, emotionales, soziales, kulturelles, musisches und praktisches Lernen umfassen
- ein offenes Lernklima, das Originalität, Initiative, Kreativität und Innovationsfähigkeit fördert
- Bildung, die Menschen befähigt, in Verantwortung für sich und andere in der Gesellschaft tätig zu werden
- Bildungseinrichtungen als Lern- und Lebensorte, in denen alle Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen das gleiche Recht auf Selbstbestimmung und Achtung ihrer Bedürfnisse haben
- ein Bildungswesen, das frei ist von bürokratischer Gängelung und parteipolitischer Einflussnahme, sodass sich das Menschenrecht auf Bildung aus dem Geist der Freiheit und Verantwortung entfalten kann.
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Freiheit in der Bildung
Das Erziehungsziel, dass sich Schülerinnen und Schüler zu selbständigen, eigenverantwortlich handelnden Menschen entwickeln können, setzt Bildungsräume voraus, die PädagogInnen Freiheit gewähren und selbstverantwortlich arbeiten lassen.
EFFE – Österreich fordert daher
- autonome Schulen, in denen Pädagog/innen gemeinsam mit den Eltern Verantwortung für die Bildungslaufbahn der Schüler/innen übernehmen,
- echte Schulautonomie in allen Bereichen: pädagogisch, personell, finanziell,
- Weiterentwicklung und Qualitätsverbesserung im Bildungswesen durch Eigenverantwortung und Selbstorganisation der einzelnen Bildungseinrichtungen.
- das Ende staatlicher Reglementierung und die Freiheit für zivilgesellschaftliche Initiativen, öffentliche Schulen in freier Trägerschaft als Non-Profit-Organisationen selbstverantwortlich zu gestalten,
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Vielfalt in der Bildung
Die freie Entwicklung des Individuums erfordert eine Vielfalt an Angeboten und Wahlmöglichkeiten. Im Bildungswesen bedeutet das: Vielfalt wird gewährleistet durch die Autonomie aller Schulen in der Gestaltung ihres jeweiligen pädagogischen Profils und in der personellen, organisatorischen und finanziellen Umsetzung dieses Profils.
EFFE – Österreich fordert daher
- eine bunte Vielfalt von pädagogischen Angeboten, die aus der Freiheit der Schulen entsteht, ihre Schulphilosophie, ihr Schulprofil und ihre Schul- und Unterrichtsorganisation selber festzulegen,
- eine freie Schulwahl für die Eltern und Schüler/innen entsprechend ihren eigenen religiösen, weltanschaulichen und pädagogischen Überzeugungen – entsprechend der Charta Grundrechte der Europäischen Union,
- die Förderung selbstverwalteter Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft, die als gemeinnützige öffentliche Unternehmungen bzw. Non-Profit-Unternehmen für vielfältige Wahlmöglichkeiten und den Wettbewerb unterschiedlicher Lösungsansätze sorgen.
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Lehrerbildung = Persönlichkeitsbildung – freie Wahl der Lehrkräfte
Die Persönlichkeit der Lehrkräfte ist von entscheidender Bedeutung für den Bildungserfolg von Schülerinnen und Schülern. LehrerInnenbildung muss daher Persönlichkeitsbildung und die Schulung von Kreativität und sozialen Kompetenzen einbeziehen.
Eine stärkere Praxisorientierung soll die wissenschaftlichen Ausbildung ergänzen. QuereinsteigerInnen aus anderen Berufs- und Lebensfeldern können eine wertvolle Bereicherung für das Bildungswesen darstellen. Ihr Umstieg in den Lehrberuf soll durch niedrigschwellige Angebote für pädagogische Zusatzausbildungen gefördert werden.
Da die Qualität einer Bildungseinrichtung davon abhängt, welche Persönlichkeiten als Lehrkräfte tätig sind, ist die freie Wahl des pädagogischen Personals die Grundbedingung einer wirklichen Schulautonomie.
EFFE – Österreich fordert daher
- Auswahl und Anstellung der Lehrkräfte durch die Schulträger,
- Qualifikation der Lehrkräfte, Fortbildung und Personalentwicklung nach den im Organisationsstatut der jeweiligen Schule in freier Trägerschaft geregelten Kriterien,
- finanzielle Sicherung durch den Staat durch Kostenersatz für das pädagogische Personal bzw. eine formelbasierte Pro-Kopf-Finanzierung – keine Übernahme der Lehrkräfte in ein staatliches Dienstverhältnis.
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Chancengleichheit: rechtliche Gleichbehandlung und gerechte Finanzierung
Chancengleichheit entsteht durch Chancenvielfalt: Kindern muss der Zugang zu allen Schulformen und Schularten freistehen, unabhängig von Herkunft, wirtschaftlicher und sozialer Situation.
Wie sich aus der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ableiten lässt, sind für alle Schulen gleiche Rahmenbedingungen zu schaffen – unabhängig von der Art ihrer Trägerschaft. („Recht auf Bildung“ und „Freiheit zur zur Gründung von Lehranstalten“)
Diese tatsächliche Gleichberechtigung ist als wirksames Mittel anzusehen, das österreichische Schulwesen nachhaltig und unbürokratisch zu modernisieren. Eine Grundbedingung dafür ist eine rechtlich gesicherte finanzielle Absicherung, ohne die eine wirkungsvolle innovationsfördernde Autonomie nicht möglich ist.
EFFE – Österreich fordert daher
- gleiche rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen für staatliche Schulen und freie, gemeinnützige, zivilgesellschaftliche Schulträger,
- eine grundlegende finanzielle Sicherung der Schulen in freier Trägerschaft durch den Staat, sodass allen Kindern und Jugendlichen unabhängig von der finanziellen Situation ihrer Familien der Zugang zu reformpädagogischen Bildungseinrichtungen ermöglicht wird.
- rechtliche Rahmenbedingungen, die vielfältige, autonom und demokratisch geführte, reformpädagogische Bildungseinrichtungen gewährleisten
Im Sinne der vorstehenden Forderungen ist es Aufgabe des österreichischen Staates, faire und gerechte Regelungen für alle SchülerInnen, Eltern und LehrerInnen zu schaffen – somit auch für die SchülerInnen, Eltern und LehrerInnen der Schulen in freier Trägerschaft.